Hast du r(R)echt?

Gesetzestexte kannst du tagesaktuell über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufen. Am einfachsten machst du das, indem du den Namen des Gesetzes mit dem Zusatz RIS googelst (z.B. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz RIS) oder einfach auf den entsprechenden Text auf dieser Seite klickst.

Arbeitnehmer:innen
Schutzgesetz

Neben vielen wichtigen Hinweisen zum Schutz von Leib und Leben, findest du hier auchdie Verpflichtung zur Erlangung der Fachkenntnisnachweise. Sobald du Arbeitnehmer:in wirst, musst du dich an diese Bestimmungen halten.

Fachkenntnisnachweis
Verordnung

Hier findest du genauere Bestimmungen zu den jeweiligen Fachkenntnisnachweisen und zur erforderlichen Ausbildung.

Arbeitsstätten
Verordnung

Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit von Arbeitstätten und befasst sich unter anderem mit folgenden Fragen: Wo darfst du Lagerungen abstellen? Welche Gefahrenbereiche gilt es zu beachten? Welche Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden sein?

Alexander Grabner

Trainer, Unternehmer

Als Arbeitnehmer:in musst du eine Reihe von Rechten und Pflichten beachten. Diese zu kennen ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden und Entscheidungen im Berufsalltag zu begründen.

Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen, die unter das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fallen. Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen sind. Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore.

RIS

Recht